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KREBSFRÜHERKENNUNG
Änderung Krebsfrüherkennung

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Früherkennung Gebärmutterhalskrebs

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Eckpunkte für das zukünftige Screening auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom-Screening) geändert.

 

  • Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können – wie bislang – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests wahrnehmen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere zytologische Untersuchung, ein Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) oder eine Kolposkopie (Spiegelung) des Gebärmutterhalses.

 

  • Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird – statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung – zukünftig alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung), bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, angeboten. Ein vom Gebärmutterhals entnommener Abstrich wird hierbei sowohl auf HP-Viren als auch auf Zellveränderungen untersucht. Je nach Ergebnis können sich weitere Untersuchungen anschließen: eine weitere Ko-Testung oder eine Kolposkopie des Gebärmutterhalses.

 

  • Alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung.

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Früherkennung Darmkrebs

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Ein neues Testverfahren zur Früherkennung von Darmkrebs steht ab Oktober 2016 zur Verfügung. Die Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl erfolgt dann mit einem quantitativen immunologischen Test.  Anspruch auf die Untersuchung haben wie bisher Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren.


Studien haben gezeigt, dass mit immunologischen Tests (iFOBT) nicht sichtbares Blut im Stuhl insbesondere mit einer höheren Sensitivität nachgewiesen werden kann. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher festgelegt, den bislang verwendeten Guajak-basierten Test abzulösen und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entsprechend zu ändern.


Ausgabe der Tests auch im Rahmen von Gesundheitsuntersuchungen


Der Beschluss des G-BA sieht vor, dass der Arzt wie bisher den Stuhltest an die Patienten ausgibt. Anders als bisher erfolgt die Auswertung allerdings nicht in der Praxis, sondern im Labor.

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